Sicher ist sicher. Ein eingängiges und klar verständliches Sprichwort. Man möchte das bewahren was man hat. Wir helfen Ihnen dabei gerne mit unseren Erfahrungen. Ob es nun Pflicht oder Kür ist etwas für die Sicherheit im Unternehmen zu tun. Denn nach dem KonTraG (Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) haftet der Geschäftsführer persönlich mit seinem Privatvermögen wenn er Fehler macht die im nachgewiesen werden können in dem Bereich Unternehzmensschutz. Kern des KonTraG ist eine Vorschrift, die Unternehmensleitungen dazu zwingt, ein unternehmensweites Früherkennungssystem für Risiken (Risikofrüherkennungssystem) einzuführen und zu betreiben. Dabei möchten Wir Ihnen zur Seite stehen, ob es nun Riskmanagement oder Abwehr von Informationsverlusten ist (Wirtschaftsspionage)